Gestern habe ich auf einer Litfass-Säule am Marschiertor folgende Hinweise für Fahrradfahrer in Aachen gesehen. Da ich diese für ganz sinnvoll halte und sicher nicht überall auf die neuen Markierungen im Stadtgebiet hingewiesen wird, hier die „halb-digitalen“ Versionen.
Grundregel: Sicherheit geht vor!

Gemäß § 1 StVO gilt „die gegenseitige Rücksichtnahme“ von Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern im Straßenverkehr.
Radwege mit Benutzungspflicht

Baulich angelegter Radweg
Heute werden Radwege auf Bürgersteigen nur noch in Ausnhamefällen mit einer Benutzungspflicht versehen. Erkennbar ist dies an den blauen Piktogrammen oder an der „blauen“ Beschilderung. Das Befahren , Halten oder Parken von Kraftfahrzeugen ist nicht erlaubt.
Radwege ohne Benutzungspflicht

Radfahrer haben die Wahl: Sie dürfen Fahrbahn und radweg nutzen.
Radwege ohne blaue Schilder müssen nicht benutzt werden, das heißt, Radfahrer dürfen Fahrbahn und Radweg nutzen. Die Radfahrersymbole an den Ampeln stellen übrigens keine Beschilderung dar.
Radfahrstreifen benutzungspflichtig

Sie sind Teil der Fahrbahn und durch eine breite, durchgezogene Linie markiert.
Radfahrstreifen sind auf der Fahrbahn ausgewiesene Radwege und mit einem blauen Fahrrad-Piktogramm und einem schuild gekennzeichnet. Autos dürfen auf Radfahrstreifen nicht fahren, halten oder parken. An Ampeln achten Radfahrer auf die Signale des Autoverkehrs. soweit nicht eigene Ampeln aufgestellt sind.
Schutzstreifen für Radfahrer

Sie sind ein Teil der Fahrbahn und durch eine schmale, unterbrochene Linie markiert.
Der Schutzstreifen ist ein Angebot für Radfahrer im Fahrbahnbereich. Es besteht keine Benutzungspflicht. Der Schutzstreifen ist mit einem weißen Fahrrad-Piktogramm gekennzeichnet. Autos dürfen den schutzstreifen nur im Bedarfsfall und ohne Behinderung von Radfahrern befahren. Parken ist nicht erlaubt. Beim Überholen muss ein ausreichender Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter eingehalten werden.
Vorgezogene Aufstellfläche

Nur für Radfahrer reservierter Bereich der Fahrbahn an Kreuzungen mit Ampeln.
Radfahrer sollten sich während der Rotphase vor den Autos aufstellen, damit sie im Blickfeld der Autofahrer anfahren und gegebenenfalls abbiegen können.
Indirektes Linksabbiegen an Kreuzungen

Radfahrer dürfen sich an gekennzeichneten Stellen aufstellen, um zusammen mit den Fußgängern die Fahrbahn zu überqueren.
Ein Angebot für Radfahrer, um sicherer nach links abzubiegen. Man stellt sich im markierten Bereich auf und überquert die Fahrbahn bei Grün gemeinsam mit den Fußgängern.
Weitere Infos auf aachen.de/fahrradstrassen.