Ein Verbraucherinformationsgesetz, das Transparenz und Informationen über gesundheitsgefährdende oder risikobehaftete Produkte gewährleistet, wird von drei im Bundestag vertretenen Fraktionen gefordert.
Einen Gesetzentwurf (16/199) mit vier Neuerungen hat dazu die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt. Er sieht vor, Verbraucherinnen und Verbrauchern einen rechtlichen Anspruch auf den Zugang zu Informationen bei Behörden und Unternehmen zu sichern; darüber hinaus sollten Behörden nach ihren Vorstellungen auch aus eigenem Antrieb heraus Verbraucherinnen und Verbraucher etwa über in Lebensmittelskandale verwickelte Produkte, Hersteller, Lieferanten oder Händler informieren können.
Im Weiteren seien von informationspflichtigen Behörden Datenbanken über Missstände einzurichten und für Streitfälle über den Informationszugang ein Bundesbeauftragter zu benennen. Anlass für ein entsprechendes Verbraucherinformationsgesetz sehen die Bündnisgrünen in Zusammenhang mit den Fleisch- und Lebensmittelskandalen der vergangenen Wochen.
Diese hätten die Verbraucher „massiv“ verunsichert. Offenbar geworden sei auch die „Unsicherheit“ der Behörden über ihre eigenen Möglichkeiten der Verbraucherinformation.
Die Fraktion schätzt einen finanziellen Mehraufwand bei den Personal- und Sachkosten für die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden, wo hoch dieser ausfalle hänge letztlich von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Gesetzes ab.
So habe etwa das Umweltinformationsgesetz vom 8. Juli 1994 laut einer Umfrage des Bundesumweltministeriums bei den Ländern ergeben, dass der Verwaltungsaufwand mit den vorhandenen personellen und sachlichen Mitteln aufgefangen werden konnte.
Die Fraktionen Nr. 2 und 3 sind die von CDU/CSU und SPD, die nun im Nachgang des Fleischskandals erkannt haben, dass Namen auf den Tisch müssen. Schön, dass vor allem die Union endlich aufgewacht ist, hat sie das Ansinnen der Rot-Grünen-Regierung in der vorigen Legislaturperiode im Bundesrat immer wieder scheitern lassen!